1. Grundsatzentscheid fällen
Sobald der Entscheid für eine eigenständige Stiftung gefällt wurde, sind beim Ablauf der Gründung verschiedene Punkte zu beachten.
Machen Sie sich erste Gedanken zur Philanthropie oder planen Sie bereits eine konkrete Stiftungsgründung? Am Anfang steht immer die Wahl der richtigen Art der Stiftung, die sich für die Umsetzung Ihrer persönlichen Wünsche und Absichten am besten eignet. Jede Stiftungsart bringt spezifische Vor- und Nachteile mit sich. Gemeinsam mit Ihnen eruieren wir die passende Lösung.
Die Wahl der Stiftungsart richtet sich nach Ihren Wünschen und Ihrer persönlichen Ausgangslage. Wir beraten Sie umfassend und zeigen Ihnen transparent die Vor- und Nachteile der verschiedenen Stiftungsarten auf.
Nachträgliche Änderungswünsche sind je nach Stiftungsart mit hohen Hürden verbunden. Deshalb ist es ratsam, die Stiftungsgründung mit professioneller Unterstützung vorzunehmen. Wir begleiten Sie bei der Erstellung sämtlicher Gründungsunterlagen.
Eine Errichtung zu Lebzeiten ermöglicht es Ihnen, das Wirken Ihrer Stiftung aktiv mitzugestalten und persönlich zu prägen. Alternativ kann eine Stiftung auf den Zeitpunkt des Ablebens geplant werden, während sämtliche Vorbereitungen bereits heute vorausschauend getroffen werden.
Je nach Stiftungsart unterscheidet sich der formelle Aufwand. Wir sind Ihnen behilflich bei der Erstellung sämtlicher Formalitäten und tätigen auf Wunsch Vorabklärungen mit der Stiftungsaufsicht und der Steuerbehörde.
Die wichtigsten Weichen für eine eigenständige Stiftung werden bereits vor der Gründung gestellt. Entscheidend ist ein stimmiges Verhältnis zwischen Aufwandkosten und Stiftungsgrösse sowie ein Vermögen, das ausreicht, um den langfristigen Erhalt der Stiftung und die Erfüllung ihres Zwecks aus Kapital und Erträgen sicherzustellen.
Sobald der Entscheid für eine eigenständige Stiftung gefällt wurde, sind beim Ablauf der Gründung verschiedene Punkte zu beachten.
Die verbindliche gemeinnützige Zweckbestimmung wird festgelegt.
Zentral ist die Erstellung der Stiftungsurkunde. Je nach Bedarf werden zusätzlich ein Stiftungs-, Anlage- sowie Honorarreglement erstellt.
Der Stiftungssitz und die Aufsichtsbehörde werden gewählt. Dies kann je nach Tätigkeit der Stiftung variieren. Anhand weniger zentraler Fragen finden Sie heraus, welche Kantone sich für die Gründung Ihrer steuerbefreiten Stiftung besonders eignen.
Die Urkunde und die allfälligen Reglemente werden einer Vorprüfung unterzogen. Zudem erfolgt eine Vorabklärung für die Steuerbefreiung der Stiftung.
Die ausgearbeiteten Stiftungsdokumente werden notariell beglaubigt.
Abschliessend werden die Steuerbefreiung, die Organisation der Buchhaltung sowie der Revisionsstelle definitiv beantragt.
Die Rütli-Stiftung ist eine unabhängige Dachstiftung und schafft optimale Voraussetzungen für gelebte Verantwortung. Sie stellt sicher, dass Ihr Vermögen langfristig einem guten Zweck dient und auf effiziente Weise Bleibendes schafft. Seit der Gründung der Rütli-Stiftung im Jahr 2000 pflegt Reichmuth & Co als Mitgründerin eine enge Zusammenarbeit.
Mehr erfahren zu Rütli-StiftungBei Reichmuth & Co verbinden wir die unbeschränkte Haftung echter Privatbankiers mit familiären Werten und modernem Pioniergeist. Als inhabergeführtes Familienunternehmen begleiten wir Sie persönlich mit unserer integralen Vermögensverwaltung zum Schutz Ihres Eigentums und für einen langfristigen Wertzuwachs über Generationen. Zudem erschliessen wir für Sie zukunftsweisende Anlagemöglichkeiten in Spezialgebieten wie in der individualisierten Vorsorge und in direkten Infrastrukturanlagen.
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