Gründungs­unterstützung

Machen Sie sich erste Gedanken zur Philanthropie oder planen Sie bereits eine konkrete Stiftungsgründung? Am Anfang steht immer die Wahl der richtigen Art der Stiftung, die sich für die Umsetzung Ihrer persönlichen Wünsche und Absichten am besten eignet. Jede Stiftungsart bringt spezifische Vor- und Nachteile mit sich. Gemeinsam mit Ihnen eruieren wir die passende Lösung.

Unsere Unterstützung auf dem Weg zur eigenen Stiftung

Wahl der passenden Stiftungsart

Die Wahl der Stiftungsart richtet sich nach Ihren Wünschen und Ihrer persönlichen Ausgangslage. Wir beraten Sie umfassend und zeigen Ihnen transparent die Vor- und Nachteile der verschiedenen Stiftungsarten auf.

Rechtssicherheit von Anfang an

Nachträgliche Änderungswünsche sind je nach Stiftungsart mit hohen Hürden verbunden. Deshalb ist es ratsam, die Stiftungsgründung mit professioneller Unterstützung vorzunehmen. Wir begleiten Sie bei der Erstellung sämtlicher Gründungsunterlagen.

Errichtung der Stiftung

Eine Errichtung zu Lebzeiten ermöglicht es Ihnen, das Wirken Ihrer Stiftung aktiv mitzugestalten und persönlich zu prägen. Alternativ kann eine Stiftung auf den Zeitpunkt des Ablebens geplant werden, während sämtliche Vorbereitungen bereits heute vorausschauend getroffen werden.

Formalitäten und behördliche Vorabklärungen

Je nach Stiftungsart unterscheidet sich der formelle Aufwand. Wir sind Ihnen behilflich bei der Erstellung sämtlicher Formalitäten und tätigen auf Wunsch Vorabklärungen mit der Stiftungsaufsicht und der Steuerbehörde.

Der Weg zur eigenen Stiftung

Der Weg zur eigenen Stiftung

Die wichtigsten Weichen für eine eigenständige Stiftung werden bereits vor der Gründung gestellt. Entscheidend ist ein stimmiges Verhältnis zwischen Aufwandkosten und Stiftungsgrösse sowie ein Vermögen, das ausreicht, um den langfristigen Erhalt der Stiftung und die Erfüllung ihres Zwecks aus Kapital und Erträgen sicherzustellen.

1. Grundsatzentscheid fällen

Sobald der Entscheid für eine eigenständige Stiftung gefällt wurde, sind beim Ablauf der Gründung verschiedene Punkte zu beachten.

2. Zweckbestimmung definieren

Die verbindliche gemeinnützige Zweckbestimmung wird festgelegt.

3. Stiftungsdokumente erstellen

Zentral ist die Erstellung der Stiftungsurkunde. Je nach Bedarf werden zusätzlich ein Stiftungs-, Anlage- sowie Honorarreglement erstellt.

4. Stiftungssitz und Aufsichtsbehörde wählen

Der Stiftungssitz und die Aufsichtsbehörde werden gewählt. Dies kann je nach Tätigkeit der Stiftung variieren. Anhand weniger zentraler Fragen finden Sie heraus, welche Kantone sich für die Gründung Ihrer steuerbefreiten Stiftung besonders eignen.

5. Vorprüfung durchführen

Die Urkunde und die allfälligen Reglemente werden einer Vorprüfung unterzogen. Zudem erfolgt eine Vorabklärung für die Steuerbefreiung der Stiftung.

6. Notarielle Beglaubigung

Die ausgearbeiteten Stiftungsdokumente werden notariell beglaubigt.

7. Definitive Beantragung der Steuerbefreiung

Abschliessend werden die Steuerbefreiung, die Organisation der Buchhaltung sowie der Revisionsstelle definitiv beantragt.

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.