Rendite für Gemeinnützigkeit®

Dieser Weg eignet sich für Personen, die den Ertrag eines Teils ihres Vermögens einem gemeinnützigen Zweck zukommen lassen wollen, das Vermögen selbst jedoch (noch) nicht übertragen wollen. So wird dieser Teil des Vermögens auf Zeit der Gemeinnützigkeit zur Verfügung gestellt.

Sie schliessen mit der Rütli-Stiftung über einen Vermögensteil einen zeitlich begrenzten Nutzniessungsvertrag ab. Das Vermögen bleibt in Ihrem Eigentum, während die anfallenden Erträge vereinbarungsgemäss dem gewünschten gemeinnützigen Zweck zugutekommen.

Der Nutzniessungsvertrag wird für mindestens drei Jahre abgeschlossen. Bei einer Kündigung des Vertrags kehrt das sogenannte Nutzniessungskapital, maximal der eingelegte Nominalbetrag, wieder in Ihr Privatvermögen zurück.

Vorteile

  • Das Vermögen wird mit Nutzniessung der Rütli-Stiftung auf Zeit, das heisst mit Rückrufmöglichkeit, zur Verfügung gestellt. Diese Lösung eignet sich für nachhaltige Projekte mit wiederkehrenden Zuwendungen.
  • Die Erträge aus der Nutzniessung fliessen gemäss der vertraglich vereinbarten Nutzniessung in Ihre gewünschten gemeinnützigen Zwecke.
  • Spenden können wahlweise diskret anonym oder namentlich getätigt werden.
  • Sowohl das der Rütli-Stiftung übergebene Nutzniessungsvermögen als auch die daraus erwirtschafteten Erträge sind steuerbefreit.
  • Die Rütli-Stiftung rapportiert jährlich an die zuständige Stiftungsaufsicht.

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.