Claudia Ineichen
Geschäftsführerin Rütli-Stiftung
Dieser Weg eignet sich für Personen, die den Ertrag eines Teils ihres Vermögens einem gemeinnützigen Zweck zukommen lassen wollen, das Vermögen selbst jedoch (noch) nicht übertragen wollen. So wird dieser Teil des Vermögens auf Zeit der Gemeinnützigkeit zur Verfügung gestellt.
Sie schliessen mit der Rütli-Stiftung über einen Vermögensteil einen zeitlich begrenzten Nutzniessungsvertrag ab. Das Vermögen bleibt in Ihrem Eigentum, während die anfallenden Erträge vereinbarungsgemäss dem gewünschten gemeinnützigen Zweck zugutekommen.
Der Nutzniessungsvertrag wird für mindestens drei Jahre abgeschlossen. Bei einer Kündigung des Vertrags kehrt das sogenannte Nutzniessungskapital, maximal der eingelegte Nominalbetrag, wieder in Ihr Privatvermögen zurück.
Die Rütli-Stiftung ist eine unabhängige Dachstiftung und schafft optimale Voraussetzungen für gelebte Verantwortung. Sie stellt sicher, dass Ihr Vermögen langfristig einem guten Zweck dient und auf effiziente Weise Bleibendes schafft. Seit der Gründung der Rütli-Stiftung im Jahr 2000 pflegt Reichmuth & Co als Mitgründerin eine enge Zusammenarbeit.
Mehr erfahren zu Rütli-StiftungMit einem Health Check überprüfen wir Ihre Stiftung ganzheitlich. Dabei zeigen wir Optimierungspotenziale auf und unterstützen Sie dabei, Struktur, Strategie und Prozesse effizient und zukunftsfähig auszurichten.
Mehr erfahren zu Health CheckIn der Schweiz sind die Voraussetzungen für die Gründung einer gemeinnützigen, steuerbefreiten Stiftung von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Jeder Kanton hat dabei eigene Richtlinien und Herangehensweisen entwickelt, wobei zunehmend ein gewisser Wettbewerb zwischen den Kantonen erkennbar ist.
Mehr erfahren zu SteuerbefreiungspraxisWir verwenden Cookies, um unsere Website zu optimieren. Dafür benötigen wir Ihre ausdrückliche Einwilligung. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Datenschutz und Widerruf.