Finanzdienstleistungsgesetz
Das neue Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Mit dem FIDLEG wurden eine Reihe von Vorschriften für Finanzdienstleister eingeführt, die den Anlegerschutz stärken sollen. Wir haben eine Broschüre zum FIDLEG erstellt, welche die für Sie wichtigsten Informationen enthält:
Kundeninformation zum Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG
Nachstehend finden Sie eine Kurzübersicht über die in dieser Broschüre enthaltenen Informationen:
Das FIDLEG unterscheidet drei Kundensegmente: Privatkunden, professionelle Kunden und institutionelle Kunden.
Basisinformationsblätter (BIB) zu Finanzinstrumenten können hier abgerufen werden.
Die Ausführungsgrundsätze legen fest, wie Reichmuth & Co für ihre Kunden das bestmögliche Ergebnis bei der Ausführung von Aufträgen erzielt. Die Zuteilung bei öffentlichen Emissionen und öffentlichen Platzierungen auf dem Kapitalmarkt richtet sich nach den Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung.
Ausführungsgrundsätze
Die Reichmuth & Co Privatbankiers haben angemessene organisatorische Massnahmen getroffen, um Interessenkonflikte, die bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen entstehen können, nach Möglichkeit zu vermeiden oder im Falle einer unvermeidlichen Konfliktsituation die Benachteiligung ihrer Kundinnen und Kunden auszuschliessen.
Die standardmässig für unsere Finanzdienstleistungen verrechneten Gebühren sind in der folgenden Broschüre zusammengefasst.
Honorarordnung
Investitionen in Finanzanlagen bieten Chancen, aber auch Risiken. Um Kunden über die Funktionsweise einzelner Arten von Finanzinstrumenten und typischerweise damit verbundenen Merkmalen und Risiken zu informieren, verweisen wir auf die Broschüre „Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten“, die entweder über den folgenden Link heruntergeladen werden kann oder bei uns bezogen werden kann.
Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten
Gerne beantworten wir Ihre Fragen
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Schuldenkrisen seien kein neues Phänomen und werden oft durch die finanziellen Lasten von Kriegen ausgelöst, erläuterten Prof. Dr. Albrecht Ritschl von der London School of Economics, und Prof. Dr. Tobias Straumann von der Universität Zürich im Rahmen der Reichmuth & Co Lecture No. 26 am 21. Mai 2025 am Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) an der Universität Luzern.
US-Präsident Trumps Flut von Dekreten und erratischen Entscheidungen zur Zollpolitik versetzen Menschen und Märkte in Aufruhr. Von Verlässlichkeit keine Spur. Das erfordert eine strategische Neubeurteilung der Anlagepolitik.