Nachlassplanung und lebzeitige Vermögensübergabe

Die Planung der Vermögensübergabe an die nächste Generation betrifft uns alle. Wir unterstützen Sie bei der frühzeitigen Übergabe des Vermögens, unabhängig davon, ob Sie dies vererben, verschenken oder in eine Stiftung einfliessen lassen.

Nachlassplanung mit Konzept

Im Zentrum stehen Sie und Ihre Bedürfnisse. Sie nennen Ihre Wünsche und Ziele. Wir hören Ihnen zu und erarbeiten ein optimales, gesamtheitliches Konzept, abgestimmt auf Ihre persönliche Ausgangslage, Ihre individuellen Wünsche (z.B. Absicherung unter Ehegatten oder Lebenspartnern, Begünstigung von Patenkindern etc.), Ihre Vermögensstruktur und die behördlichen Rahmenbedingungen.

Umsetzung / Urkunden

Zur Umsetzung des Konzepts erstellen wir die notwendigen Urkunden und begleiten Sie bei der strukturellen Vermögensorganisation. Jede Nachlassregelung ist eine Momentaufnahme. Wir erinnern Sie in periodischen Abständen daran, die Regelung zu überprüfen. Mit diesem Erinnerungsservice stellen wir sicher, dass Sie nichts verpassen.

Vermögensübergabe

Sie möchten bereits heute einem Kind einen Erbvorbezug ausrichten, Aktien des Familienunternehmens oder Ihre Immobilie übertragen. Eine solche Übertragung kann die Familienbande stärken, aber auch zu späteren Unstimmigkeiten zwischen den Kindern führen. Wir beraten Sie bei der Planung und schaffen Transparenz.

Erbenvertretung

Die Auflösung einer Erbengemeinschaft (ohne Willensvollstreckung) erfordert Zeit und Fachwissen. Im Auftrag aller Erben stehen wir der Erbengemeinschaft beratend zur Seite und erstellen den Erbteilungsvertrag.

Willensvollstreckung

Auf Ihren Wunsch hin wickeln wir Ihren Nachlass ab. Der Willensvollstrecker verwaltet den Nachlass bis zur Teilung, nimmt die Teilung gemäss letztem Willen vor und erledigt administrative Aufgaben. Bei Bedarf vermitteln wir zwischen den Erben und finden kompromissfähige Lösungen.

Lernen Sie uns persönlich kennen

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch

Astrid Niederberger

Kunden

News

«Europa ist auf die ökonomische Gleichheit fixiert»

Die Frage über ein Zuviel oder Zuwenig an gesellschaftlicher Gleichheit lasse sich nicht allein mithilfe von Statistiken entscheiden, sagte Prof. em. Dr. Dr. h.c. mult. Hans Ulrich Gumbrecht an der 21. Reichmuth & Co Lecture an der Universität Luzern.

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Marktkommentar 2. Quartal 2023

Im ersten Quartal 2023 konnten Aktien eine positive Rendite erzielen. Trotzdem befinden wir uns weiterhin in einem Umfeld, in dem nach grossen geld- und fiskalpolitischen Eingriffen während der Pandemie, ein Gleichgewicht zwischen Wachstum, Inflation und Zinsen gefunden werden muss.

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Ist Ihr Nachlass geregelt?

Selbstbestimmtes Handeln zu Lebzeiten ist für uns selbstverständlich. Gehen Sie Ihren Nachlass in gleicher Manier an. Denn ohne aktive Regelung gilt für jeden Nachlass das Gesetz, welches oftmals nicht dem Willen der Erblasserin oder des Erblassers entspricht.

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