In der Schweiz sind die Voraussetzungen für die Gründung einer gemeinnützigen, steuerbefreiten Stiftung von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Jeder Kanton hat dabei eigene Richtlinien und Herangehensweisen entwickelt, wobei zunehmend ein gewisser Wettbewerb zwischen den Kantonen erkennbar ist.
Um eine Übersicht über die Steuerbefreiungspraxis aller 26 Kantone zu erhalten, führte der Lehrstuhl für Steuerrecht der Universität Luzern in Zusammenarbeit mit Reichmuth & Co im Herbst / Sommer 2024 eine schweizweite Umfrage durch. Erfreulich ist, dass alle Kantone teilgenommen und die ihnen gestellten 12 Fragen beantwortet haben, wodurch erstmals eine vollständige Übersicht verfügbar ist.
Die aus der Auswertung gewonnenen Erkenntnisse finden sich zum einen komprimiert als Bestandteil eines interaktiven Tools und zum anderen mit sämtlichen Details in einer umfassenden Broschüre.
Um festzustellen, ob ein Kanton für Ihre Stiftung optimal geeignet ist, sind nebst der Steuerbefreiung weitere individuelle Abklärungen erforderlich. Ebenso gilt es auch für die Definition des Stiftungszwecks und der Formulierung der Gründungsdokumente höchste Sorgfalt walten zu lassen und die für die Stiftung passende Aufsichtsbehörde zu wählen.
Die verschiedenen Schritte, welche bei der Gründung einer Stiftung zu beachten sind, finden Sie hier.
Interessieren Sie sich für die Gründung Ihrer eigenen Stiftung? Gerne begleiten wir Sie auf diesem Weg.
Finden Sie anhand wenigen zentralen Fragen heraus, welche Kantone sich für die Gründung Ihrer steuerbefreiten Stiftung besonders eignen.
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Die von Reichmuth & Co ins Leben gerufene Rütli-Stiftung ist eine eigenständige Dachstiftung für Personen, die sich gemeinnützig engagieren wollen.