Geschäftsbestimmungen

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dieses Dokument regelt die Geschäftsbeziehungen zwischen Reichmuth & Co und natürlichen sowie juristischen Personen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

2. Depotreglement

Dieses Reglement regelt die Aufbewahrung und Verwaltung von Depotwerten, die bei der Reichmuth & Co hinterlegt werden, sowie die Verarbeitung von Börsenaufträgen und ausserbörslichen Aufträgen.

Depotreglement

3. Richtlinien für Vermögensverwaltungsaufträge

Die Richtlinien wurden vom Verwaltungsrat der Schweizerischen Bankiervereinigung erlassen, um das Ansehen und die hohe Qualität der Schweizer Vermögensverwaltung im In- und Ausland zu fördern. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass das von den Banken verwaltete Vermögen professionell und im Interesse der Kunden verwaltet wird, auch wenn diese nur allgemeine Anlageziele vorgeben.

Richtlinien für Vermögensverwaltungsaufträge

4. Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten

Diese Broschüre der Schweizerischen Bankiervereinigung erläutert die besonderen Risiken im Effektenhandel sowie die Arten von Geschäften, die mit diesen Risiken einhergehen.

Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten

5. Richtlinien der SBVg über die Behandlung kontakt- und nachrichtenloser Vermögenswerte bei Schweizer Banken

Diese Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung haben zum einen den Zweck sicherzustellen, dass der Kontakt zwischen Kunden und Banken aufrechterhalten oder wiederhergestellt werden kann und zum anderen die gesetzlich vorgesehene Liquidation von nachrichtenlosen Guthaben im Interesse der Betroffenen zu konkretisieren.

Narilo-Richtlinien

6. Bekanntgabe Kundendaten

In diesem Dokument der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) werden Informationen bereitgestellt, die bei internationalen Zahlungsverkehrstransaktionen, Zahlungen in fremder Währung oder bei Investitionen in ausländische Wertschriften hilfreich sind. Es wird erklärt, welche besonderen Anforderungen und Informationen bei diesen Transaktionen zu berücksichtigen sind.

Bekanntgabe Kundendaten

7. Informationen über die EU-Aktionärsrechtrichtlinie II („ARRL“)

Die von der Europäischen Union (EU) erlassene Aktionärsrechterichtlinie II (ARRL2 oder Richtlinie) hat zum Ziel, langfristiges Engagement zwischen Wertpapierinhabern und den Unternehmen zu fördern, in die sie investieren, die Transparenz zu erhöhen und die Risiken zu verringern, die mit dem Wertpapiermarkt verbunden sind.

Information über die EU-Aktionärsrechtrichtlinie

8. FATCA

Im Jahr 2014 trat das US-amerikanische Steuergesetz FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) in Kraft, welches sich weltweit an Finanzinstitute richtet. Das Ziel von FATCA ist es, mögliche Steuerhinterziehung zu Lasten der USA zu verhindern.

Foreign Account Tax Compliance Act

9. International automatischer Informationsaustausch (AIA)

Der automatische Informationsaustausch (AIA) verpflichtet schweizerische Finanzinstitute, meldepflichtige Konten zu identifizieren und die Informationen darüber an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zu melden. Dabei gibt es eine Liste mit Partnerstaaten, mit denen ein automatischer Informationsaustausch stattfindet.

International automatischer Informationsaustausch

10. Revidierte Richtlinien für die Finanzdienstleister zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken und zur Prävention von Greenwashing bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung.

Revidierte Richtlinien für die Finanzdienstleister zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken und zur Prävention von Greenwashing bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung.

11. ESG Informationsbroschüre

Als Privatbankiers mit unbeschränkter Haftung und inhabergeführtes Familienunternehmen ist «Eigenverantwortung» für uns seit jeher zentral: Für das eigene Handeln und Unterlassen Verantwortung zu übernehmen.

ESG Informationsbroschüre

12. Einlagensicherung

Die Einlagensicherung dient dem Schutz von Guthaben auf Konten von Privat- und Firmenkunden im Konkurs einer Bank oder eines Wertpapierhauses und ist gesetzlich geregelt. Auf der Internetseite von Esisuisse finden Sie weitere Informationen zur Einlagensicherung in der Schweiz. Ab dem 1. Januar 2023 kommt es zu Änderungen beim Schutz von Guthaben auf Konten bei Banken. Änderungen ab 2023 (367 Ko)

Einlagensicherung in der Schweiz

13. Sicherheits- und Nutzungsbestimmungen für e-Connect

Diese Sicherheits- und Nutzungsbestimmungen regeln die Modalitäten des Zugriffs auf e-Connect zwischen Kunden bzw. den Bevollmächtigten von Bankbeziehungen eines Kunden und Reichmuth & Co.

Sicherheits- und Nutzungsbestimmungen für e-Connect

14. Vereinbarung über umfassenden Datenaustausch via elektronischer Medien

Der Kunde möchte mit der Bank sowie mit allen involvierten Banken, sonstigen Gläubigern, Ämtern, Behörden, Anwälten, Treuhändern, Beratern und Revisionsstellen („Parteien“) Informationen/Daten austauschen, auch über ungesicherte elektronische Medien.

Vereinbarung über umfassenden Datenaustausch via elektronischer Medien

15. Reichmuth & Co Gegenpartei Treuhandanlage

Der Kunde kann Reichmuth & Co ermächtigen, Treuhandanlagen bei ausländischen Banken anzulegen, sofern eine separate Vereinbarung getroffen wird.

Reichmuth & Co Gegenparteien Treuhandanlagen

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