Vorsorgeausgleich
bei Scheidung

Nach der Scheidung selbstbestimmt
in die Zukunft blicken.

Die während der Ehe eingezahlten Pensionskassengelder werden, unabhängig vom Güterstand, gleichmässig auf die Ehepartner aufgeteilt. Das gilt auch bei Trennung einer eingetragenen Partnerschaft. Sind nicht beide Ehepartner berufstätig, wird für den Übertrag des anteiligen Vorsorgeguthabens eine Freizügigkeitslösung benötigt.

Die exklusive Lösung für Ihr Freizügigkeitsvermögen

Selbst wenn beide Partner einer Pensionskasse angeschlossen sind, muss unter Umständen nicht das gesamte Guthaben aus dem Ausgleich in die andere Kasse überwiesen werden. Eine Aufteilung des Betrages und die separate Führung eines Freizügigkeitskontos bringt einige Vorteile mit sich.

Ihre Vorteile:

Mit unseren Freizügigkeitsstiftungen profitieren Sie, bis maximal fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters, von folgenden Vorteilen:

  • Möglichkeit zur (Teil-)Verrentung und Bezug einer lebenslangen Altersrente
  • Nach Wunsch mit Versicherungsdeckung (Invalidität und Todesfall)
  • Aufteilung des Vorsorgevermögens auf zwei Freizügigkeitsstiftungen
  • Individuelle Strukturierung Ihrer Anlagen
  • Bei Auflösung können die Wertschriften 1 : 1 ins Privatvermögen übertragen werden
  • Keine Einkommens- und Vermögenssteuern auf dem Freizügigkeitsvermögen oder auf dessen Erträgen

Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten.

  • Ist für mich ein Kapitalbezug, eine lebenslängliche Altersrente oder eine Kombination aus beidem sinnvoll?
  • Welche finanzplanerischen Aspekte muss ich berücksichtigen?
  • Wie kann ich meine Scheidungsgelder sicher und rentabel bewirtschaften?

Jetzt unverbindlich einen Beratungstermin vereinbaren…

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