Nach der Scheidung selbstbestimmt
in die Zukunft blicken.
Die während der Ehe eingezahlten Pensionskassengelder werden, unabhängig vom Güterstand, gleichmässig auf die Ehepartner aufgeteilt. Das gilt auch bei Trennung einer eingetragenen Partnerschaft. Sind nicht beide Ehepartner berufstätig, wird für den Übertrag des anteiligen Vorsorgeguthabens eine Freizügigkeitslösung benötigt.
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