Die Planung der Vermögensübergabe an die nächste Generation betrifft uns alle. Wir unterstützen Sie bei der frühzeitigen Übergabe des Vermögens, unabhängig davon, ob Sie dies vererben, verschenken oder in eine Stiftung einfliessen lassen.
Im Zentrum stehen Sie und Ihre Bedürfnisse. Sie nennen Ihre Wünsche und Ziele. Wir hören Ihnen zu und erarbeiten ein optimales, gesamtheitliches Konzept, abgestimmt auf Ihre persönliche Ausgangslage, Ihre individuellen Wünsche (z.B. Absicherung unter Ehegatten oder Lebenspartnern, Begünstigung von Patenkindern etc.), Ihre Vermögensstruktur und die behördlichen Rahmenbedingungen.
Zur Umsetzung des Konzepts erstellen wir die notwendigen Urkunden und begleiten Sie bei der strukturellen Vermögensorganisation. Jede Nachlassregelung ist eine Momentaufnahme. Wir erinnern Sie in periodischen Abständen daran, die Regelung zu überprüfen. Mit diesem Erinnerungsservice stellen wir sicher, dass Sie nichts verpassen.
Sie möchten bereits heute einem Kind einen Erbvorbezug ausrichten, Aktien des Familienunternehmens oder Ihre Immobilie übertragen. Eine solche Übertragung kann die Familienbande stärken, aber auch zu späteren Unstimmigkeiten zwischen den Kindern führen. Wir beraten Sie bei der Planung und schaffen Transparenz.
Die Auflösung einer Erbengemeinschaft (ohne Willensvollstreckung) erfordert Zeit und Fachwissen. Im Auftrag aller Erben stehen wir der Erbengemeinschaft beratend zur Seite und erstellen den Erbteilungsvertrag.
Auf Ihren Wunsch hin wickeln wir Ihren Nachlass ab. Der Willensvollstrecker verwaltet den Nachlass bis zur Teilung, nimmt die Teilung gemäss letztem Willen vor und erledigt administrative Aufgaben. Bei Bedarf vermitteln wir zwischen den Erben und finden kompromissfähige Lösungen.
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Warum haben Emotionen und Fühlen viel mehr mit Hirngesundheit zu tun als Sudoku oder Kreuzworträtsel lösen? Was für positive Effekte hat «Gutes tun» und weshalb gibt es keine rationalen Hirne?
Schuldenkrisen seien kein neues Phänomen und werden oft durch die finanziellen Lasten von Kriegen ausgelöst, erläuterten Prof. Dr. Albrecht Ritschl von der London School of Economics, und Prof. Dr. Tobias Straumann von der Universität Zürich im Rahmen der Reichmuth & Co Lecture No. 26 am 21. Mai 2025 am Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) an der Universität Luzern.
US-Präsident Trumps Flut von Dekreten und erratischen Entscheidungen zur Zollpolitik versetzen Menschen und Märkte in Aufruhr. Von Verlässlichkeit keine Spur. Das erfordert eine strategische Neubeurteilung der Anlagepolitik.